Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen aus­schließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung fremder Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen oder ihn ausführen. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Im kaufmännischen Verkehr sind nachträgliche Vertragsänderungen/-ergänzungen nur bei Einhaltung der Schriftform gültig.

3. Änderungsvorbehalt

Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behalten wir uns vor, soweit durch sie nicht der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware erheblich beeinträchtigt wird und/ oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind.

4. Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. den Kosten der Verpackung, Wertversicherung und Fracht.

Maßgeblich ist der Preis am Tag der Auftragserteilung. An diesen halten wir uns im kaufmännischen Verkehr sechs Wochen gebunden.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.

Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers berechnen wir Zinsen mit 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Lieferzeit

Lieferfristen können als verbindlich und unverbindlich vereinbart werden. Die Fixierung bedarf bei Vertragsschluss der Schriftform. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit der Vertragsgegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.

Wird ein Liefertermin unverbindlich vereinbart, so kann uns der Käufer frühestens 4 Wochen nach Verstreichen dieses Termins durch schriftliche Mahnung in Verzug setzen. Zum Vertragsrücktritt ist der Käufer erst nach Setzung einer mit Ablehnungsandrohung verbundenen angemessenen Nachfrist, die in der Regel nicht unter zwei Wochen betragen darf, berechtigt. Können wir eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, so beträgt die uns vom Käufer – mit Ausnahme im Falle eines Fixgeschäftes – gesetzlich zu setzende Nachfrist zwei Wochen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.

Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere unverschuldete Arbeitsausstände und Fälle höherer Gewalt, verlängern – mit Ausnahme bei einem Fixgeschäft – die Lieferzeit entsprechend, wenn eine anderweitige Ersatzbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wird uns durch Umstände der vorgenannten
Art die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend unmöglich oder
unzumutbar, so sind wir von unserer Verpflichtung frei.

Mit Ausnahme von Vorsatz oder grobem Verschulden sind Verzugsschadenersatzansprüche des Käufers in jedem Falle ausgeschlossen.

6. Lieferung, Versand, Annahmeverzug

Wir sind – soweit dem Besteller zumutbar – zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

Im Falle des Annahmeverzugs des Käufers berechnen wir Bereitstellungskosten in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, soweit der entstandene Aufwand nicht nachweislich geringer ist. Die Geltendmachung nachgewiesener höherer Kosten bleibt uns vorbehalten.

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist – verbunden mit einer Ablehnungsandrohung – die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, diese nicht abnehmen zu wollen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Bestellpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringer Höhe erwachsen ist. Im Übrigen bleibt uns, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forder­ungen vor, die uns gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Im kaufmännischen Verkehr sind von dem Eigentumsvorbehalt auch künftige Forder­ungen erfasst.

Geht das Eigentum durch Weiterveräußerung unter, so tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche gegen den Erwerber an uns ab.

8. Gewährleistung

Der Besteller muss die Ware unverzüglich untersuchen und uns etwa erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzeigen. Andernfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

Erkennbare Transportschäden hat der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen und uns hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten.
Im Gewährleistungsfall beschränken sich die Ansprüche des Bestellers nach unserer Wahl zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

Ist der Besteller Kaufmann und handelt es sich um mangelhafte Fremderzeugnisse, so sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten abzutreten und auf deren (gerichtliche) Inanspruchnahme zu verweisen. Nachbesserung und Ersatzlieferung können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind bzw. die Inanspruchnahme im Einzelfall unzumutbar ist.

Schadensersatz kann der Besteller nur geltend machen, wenn das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zu einem Schaden geführt hat. Für außerhalb der Zusicherung liegende Mangelfolgeschäden wird im kaufmännischen Verkehr nicht, im Übrigen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gehaftet.

9. Mietgegenstände

Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck zur Ver­fügung gestellt. Die Untervermietung ist gestattet. Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel und richtige Stückzahl zu untersuchen und dies gegebenenfalls innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und führen zum Verlust der Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Mangel konnte erst während der Mietzeit erkannt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf, ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß dieser Anleitung ordnungsgemäß zu bedienen. Eigene Reparaturen und Reparaturversuche sind strikt untersagt.

Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände in dem gleichen Zustand, wie er sie übernommen hat, an den Vermieter zurückzugeben. Der Rückversand hat in der Originalverpackung zu erfolgen.

Die Mindestmietdauer beträgt zwei Wochen. Wird die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder der Mindestmietdauer nicht zurückgegeben, verlängert sich der Mietvertrag um eine Woche.

Der Mietvertrag endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf, mit Ablauf der Woche, in der die Mietsache dem Vermieter zurückgegeben wurde.

In gleicher Weise endet der Mietvertrag, wenn die Mietsache aufgrund vorheriger Vereinbarung oder mit Zustimmung des Vermieters vom Mieter in ein Kommissionslager genommen und dies dem Vermieter schriftlich angezeigt wird.

Der Mieter kann den Mietvertrag nach Bestellung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, 20% des Nettomietpreises zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und eventueller Transportkosten zu bezahlen. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung des Mieters verlängert sich entsprechend, wenn sich die Rückgabe aus vom Mieter zu vertretenden Gründe verzögert. Es ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder durch eine Drittperson verursacht wird. Der Mieter tritt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab.

Bei reparaturfähigen Schäden hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert inklusive eventuell anfallender Transportkosten an den Vermieter zu erstatten.

Schadenersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig aus mittelbaren oder unmittelbaren Schäden sind ausgeschlossen. Es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Der Vermieter haftet nicht bei schuldloser verspäteter Lieferung oder bei schuldloser Nichterfüllung. Gibt der Mieter die Mietsache nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat bis zur Rückgabe Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß §326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines gleichen, neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadenersatzansprüche der Vermieters bleiben hiervon unberührt.

Für nicht zustande gekommene Vermietungen berechnen wir eine Kostenpauschale von € 50,00 zzgl. MwSt. + Versandkosten

10. Rat und Auskunft

Für Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse haften wir nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart und ein dem Besteller entstehender etwaiger Schaden mindestens grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

11. Haftungsbegrenzung

Jegliche Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen – soweit gesetzlich beschränkbar – ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Auggen/Baden.

Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so wird Freiburg i.Br. als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz/ gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur das für inländische Parteien maßgebende deutsche Recht.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame so zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitgehend erreicht wird.